TRAUM-FINCA nur verlustreiche BAURUINE? Jetzt gibt´s Geld zurück!

07.03.2017 - Spanish Legal Reclaims 

Sensationelles Grundsatzurteil freut deutsche Investoren
 

Spanische Banken haften gegenüber Immobilienkäufern für insolvente Bauträger.

 

Sensationelles Grundsatzurteil des Obersten Gerichts in Spanien: Tausende deutsche Immobilienkäufer können ihre verlorenen Anzahlungen aus Immobilienkäufen von spanischen Banken zurückfordern.

 

Diese sind verpflichtet, die Anzahlungen für Immobilien in Spanien bei einer Insolvenz des Bauträgers an den Käufer zurückzubezahlen. Internationale Medien wie El Mundo und La Sexta (Spanien) oder The Telegraph und BBC (Großbritannien) haben ausführlich über diese Rettung der geprellten Immobilienkäufer berichtet. Nur fast alle deutschen Privatinvestoren sind noch ahnungslos, dass ihr verloren geglaubtes Geld nun zurückgeholt werden kann! Die geschätzte Schadenssumme beläuft sich auf rund 1,5 Milliarden Euro.

 

Während der Finanzkrise 2008 und dem Einbruch des Immobilienmarktes sind zahlreiche Bauträger und -unternehmen in Spanien Konkurs gegangen oder verschwunden. Der Immobilienbau wurde nie begonnen oder fertig gestellt. Zahlreiche Immobilienkäufer haben so getätigte Off-Plan-Anzahlungen verloren und die gekaufte Immobilie nie erhalten. Die Rückzahlung der Anzahlungen im Insolvenzverfahrens ist dabei wenig aussichtsreich: Die Käufer werden als normale Gläubiger erst ausbezahlt, wenn die Ansprüche bevorrechtigter Gläubiger, wie dem Finanzamt, vollständig bedient worden sind.

 

Laut Grundsatzurteil des Obersten Gerichts in Spanien vom 21. Dezember 2015 haften Banken und Bauträger nun für Verluste. Nach spanischem Recht sind die Banken verpflichtet, eingenommene Anzahlungen auf ein separates Konto einzuzahlen und eine Bankgarantie zu erstellen. Demnach haften die Banken für die Rückzahlung der Einlagen, falls der Bauträger die Immobilie nicht übergibt.

 

„Die rechtliche Grundlage ist eindeutig“, erklärt Rainer Klassen, Geschäftsführer von Spanish Legal Reclaims, den Spezialisten für gesetzliche Rückforderungen von spanischen Finanzbehörden, -instituten und Privatunternehmen. „Die betroffenen Institute verteidigen ihre Interessen natürlich mit hochqualifizierten Rechtsanwälten. Stellen Sie sicher, dass ihre Rechtsberater auf diesen Sachverhalt spezialisiert sind. Unsere Fachanwälte sichern auf jeden Fall eine vollständige Rückzahlung der Anzahlung.“ Spanish Legal Reclaims (http://www.spanishlegalreclaims.com/de/) bietet Geschädigten dazu eine kostenfreie Voruntersuchung an. Dabei werden Honorarkosten nur bei Prozessgewinn fällig – und finanzieren sich aus ebenfalls zu zahlenden Zinserträgen.

 

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier:

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