NEWS: Steuern „zwischen“ Spanien und Deutschland: Kapitalertragssteuer auf Dividenden

27.10.2014 - Philipp Dyckerhoff, pd@pecuniaconsult.com 

Viele Deutsche, die in Spanien ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und somit in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig sind, haben in Deutschland weiterhin ihr Wertpapierdepot. Korrekterweise sollte man bei der Depotbank in Deutschland dann als Steuerausländer gemeldet sein, damit die Kapitalertragssteuer (KEST) auf Zinsen in Deutschland von der Bank nicht direkt an das deutsche Finanzamt abgeführt wird. Die deutschen Zinseinnahmen müssen voll in Spanien dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet werden. Trotz der im Allgemeinen höheren Einkommenssteuern in Spanien ist die KEST in Spanien mit 21% günstiger als in Deutschland. Der Wert von 21% gilt für Kapitalerträge unter 6.000 Euro, bei höheren Kapitalerträgen beträgt die KEST 24% oder sogar 27%. In Deutschland beträgt die KEST 25% zzgl. 5,5% (auf die 25%) Solidaritätszuschlag, also 26,375%. Also an sich ein gutes „Geschäft“, diese Steuern in Spanien zu zahlen. Hinweis: ab 2015 wird die KEST in Spanien im Rahmen der nächsten Steuerreform voraussichtlich wieder etwas gesenkt.

Bei Dividendeneinnahmen funktioniert es ganz anders. In diesem Falle wird die volle KEST (26,375%) auch bei Steuerausländern von der Depotbank an das deutsche Finanzamt gezahlt (wenn es sich um Dividenden von in Deutschland ansässigen Unternehmen handelt, bei Dividenden von Unternehmen in Drittländern wird es noch komplizierter). Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland hat bei Dividenden Deutschland das Recht auf 15% so genannter Quellensteuer. Die in Deutschland zu viel abgeführte Steuer von 26,375% - 15% = 11,375% kann man sich vom deutschen Finanzamt zurückerstatten lassen. In Spanien muss man die gesamte Dividende seinem zu versteuernden Einkommen zurechnen, die 15% in Deutschland gezahlte Quellensteuer werden aber berücksichtigt, so dass man nicht doppelt zahlt. In Spanien zahlt man also in Summe  21% - 15% = 6% bzw. bei Kapitalerträgen von über 6.000 Euro pro Jahr entsprechend mehr. Wenn man sich die 11,375% nicht zurück holt, zahlt man allerdings zu viel, denn diesen Betrag kann man sich in Spanien vom Finanzamt nicht anrechnen lassen.

Die Beantragung der Erstattung funktioniert normalerweise ganz gut. Man muss ein Formular ausfüllen, sich einen Stempel beim spanischen Finanzamt holen und die Unterlagen dann nach Deutschland schicken. Die Erstattung bekommt man dann nach ein paar Wochen, und nicht – wie der Autor es selbst im Falle der Erstattung italienischer Quellensteuer erlebt hat – nach 8 (!!) Jahren!

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