NUTZWERT: Achtung Radfahrer!

30.09.2014 - Arena, Rolf Mathauser 

Dieser Hinweis richtet sich nicht nur an alle, die es im Verkehr mit Radfahrern zu tun haben, sondern auch an die Radfahrer selbst.
Radfahrer sind nach Fussgängern die schwächsten Verkehrsteilnehmer, denen man im Verkehr besondere Rück- und Vorsicht entgegenbringen sollte. Vor- und Rücksicht im Verkehr sind jedoch keine Einbahnstrasse. Das gilt vor allem für Radfahrer, die sich mehrheitlich so gut wie an keine Verkehrsregeln gebunden fühlen - dies nicht nur in Deutschland, sondern auch in Spanien.

Aus diesem Grund seien deshalb nachfolgend die für Radfahrer geltenden Regeln in Erinnerung, für manchen vielleicht sogar erstmalig zu Kenntnis gebracht.

Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen „Normas de trafico para ciclistas“ (Vorschriften für Radfahrer):

Radfahrer haben auf den dafür vorgesehenen Radwegen, bzw. den auf Fahrbahnen für sie abgetrennten Streifen zu fahren.
Wenn beides nicht vorhanden ist, haben sie die Fahrbahn für Fahrzeuge (nicht den Gehweg!) zu benutzen.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder beträgt generell 45km/h, wobei auf Strassen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 45km/h (z.B. 30km/h) diese entsprechend einzuhalten sind.

Fahrräder müssen über zugelassene Reflektoren verfügen, nachts muss eine vordere und hintere Beleuchtung vorhanden und eingeschaltet sein. Bei Fahrten ausserorts ist reflektierende Kleidung vorgeschrieben. Im Gegensatz zu ausserorts, besteht innerorts keine Helmpflicht. Fahrräder müssen über eine Klingel verfügen.

Für Alkohol und Drogen bestehen diesselben Einschränkungen, wie bei anderen Fahrzeugführern. Wer unter Drogen, oder Alkohol mit dem Rad unterwegs ist, riskiert auch seinen Führerschein für Autos, Boote etc. .
Während der Fahrt ist telefonieren und das Tragen von Kopfhörern streng verboten.

Radfahrer dürfen nur an für sie bestehenden Überwegen, die durch weisse Quadrate auf der Fahrbahn gekennzeichnet sind, diese auf den Rad sitzend/fahrend
überqueren. Auf Fussgängerüberwegen/Zebrastreifen müssen sie absteigen und ihr Fahrrad schieben.

Für Radfahrer besteht – wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer - Rechtsfahrgebot, d.h. sie haben sich an die vorgeschriebene Fahrtrichtung zuhalten.
Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der linken Seite ist verboten – das gilt auch für Einbahnstrassen.

Auch wenn die Ordnungshüter sich bislang wenig um die Einhaltung kümmern, spätestens bei einem Unfall kommen die Vorschriften zum Tragen. Es ist sicher nur eine Frage der Zeit, bis man, wie in Deutschland, auch in Spanien radfahrende Fahrradpolizisten einführt, die Radfahrer zur Kasse bitten.

Wer aus dem Urlaub nach Deutschland zurück kommt, sollte sich mit der Novelle der StVO, bzw. des Bussgeldkatalogs vertraut machen.

Nicht nur für Autofahrer hat sich einiges geändert. Radfahrer müssen sich mehr denn je an die für sie geltenden Vorschriften halten und damit rechnen, dass die Freiheiten, die sie sich bislang genommen haben, in Zukunft nicht mehr straffrei toleriert werden.

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