Gesundheit

HINTERGRUND: Auch in Madrid haben die Abtreibungs-Kliniken Probleme

20.05.08

 

Nicht nur in Barcelona (siehe dort), auch in Madrid werden bekannte Kliniken, die sich auf Schwangerschaftsabbrüche spezialisiert haben, von der Polizei untersucht. Dabei haben sich allerdings bislang keine juristisch haltbaren Tatbestände gezeigt, so dass sich der Verdacht erhärtet, es gehe um eine politisches Machtspiel der um die Moral besorgten konservativen Regional- und Stadtregierung. 

Die Aufstellung von Automaten für Präservative an Schulen, aber auch die Verteilung der „Pille danach“ wird in Madrid weitgehend boykottiert. Aufklärungskampagnen, die Immigranten und Jugendliche erreichen und nicht mit Organisationen der Volkspartei zusammenhängen, zu denen diese Gruppen vielleicht nicht gehören, fehlen. Dass die „Pille danach“ kein Verhütungsmittel ist, sollte klar sein, dass sie aber ein kleineres Übel als eine Abtreibung ist, liegt auf der Hand. Die meisten Kampagnen richten sich gegen die Ansteckung mit Aids oder anderen Geschlechtskrankheiten, die Schwangerschaft aktiv zu verhüten, scheint noch immer ein Tabu zu sein. Die fehlende Erziehung und Aufklärung hat zur Folge, dass allein 2006 100 000 Frauen abtrieben: vor allem junge Frauen und Immigrantinnen. 

Das Gesetz zur Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen von 1985 sieht drei Fälle für legale Abtreibungen vor: bei einer Schwangerschaft durch Vergewaltigung darf bis zur 12. Woche, bei fetaler Fehlbildung bis zur 22. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden. Im dritten Fall, wenn die physische oder psychische Gesundheit der Frau auf dem Spiel steht, ist sie bis zur 24. Woche möglich. Diese Regelung geht weit über die Fristen der meisten europäischen Länder hinaus. 

Der Rahmen, wann eine psychische Gefährdung der Frau vorliegt, ist ebenso weit gesteckt, wie in Deutschland etwa die soziale Indikation. Die katholische Kirche in Spanien und andere Kritiker der Abtreibung wenden ein, dass die Psychiater bei der Ausstellung von Gutachten zu großzügig vorgehen. Es gibt zahlreiche Organisationen, etwa www.lineadeatencionalamujer.es mit dem 24 Stunden-Gratistelefon 900 500 505, die sich der Verteidigung schwangerer Frauen widmen und versuchen, dass sie trotz widriger Umstände nicht abtreiben. 

Die „Pille danach“ (la pildora del día después) wird in Apotheken (ca. 18 Euro) unter Vorlage eines Rezeptes verkauft, das im Ambulatorio der Seguridad Social ausgestellt wird. Die erste Pille muss spätestens 72 Stunden nach dem „ungeschützten Kontakt in empfänglicher Phase“ die zweite nach weiteren 12 Stunden eingenommen werden. Es gibt auch Präparate mit einer einzigen Pille. In Andalusien wird die „Pille danach“ gratis in den Notaufnahmen der Krankenhäuser ausgegeben. 

Wie sehen die einzelnen Schritte aus? 

Wenn der Gynäkologe eine Schwangerschaft feststellt und die Frau das Kind nicht austragen will oder kann, schickt er sie in die Kliniken Dator oder Isadora, die auf Schwangerschaftsabbrüche spezialisiert sind. Dort bekommt die Frau einen Termin und geht schon nüchtern hin. Es findet noch eine Untersuchung mit Ultraschall statt und der Psychiater stellt das Gutachten aus. Dann wird der Eingriff sofort vorgenommen. In diesem Fall zahlt man die Kosten selbst. 

Wenn man zur Seguridad Social geht, ist es möglich, dass sie die Kosten übernimmt, aber unter Umständen dauert der ganze Prozess so lange, dass die Fristen überschritten werden oder der Psychiater sagt, dass das Kind ausgetragen werden muss.
Frauenrechtlerinnen fordern das freie Abtreibungsrecht – ohne dass männliche Politiker unter dem Einfluss ausgerechnet von zöllibatären Kirchenvätern Fristen festsetzen. Die deutschsprechende Gynäkologin Olga García weist darauf hin, dass die Abtreibung keine Verhütungsmethode ist – wie es auch die Pille danach nicht ist. Die Frauen müssen sich vor allem auch gegen Krankheiten schützen und dafür sei das Präservativ am besten geeignet.

Clementine Kügler
ckuegler@madridfuerdeutsche.com

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