Gesundheit
WISSENSWERT: Zahnversorgung in Spanien
20.11.12
Im spanischen Gesundheitssystem ist die zahnmedizinische Versorgung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (Seguridad Social) nur sehr eingeschränkt vorhanden. Sie umfasst nur zwei Leistungen, die man in den CAPs (Centros de atención primaria) erhalten kann:
- Erstellen von Röntgenbildern (Panorama-Aufnahmen) bei Zuzahlung eines verringerten Satzes
- Zahnextraktionen (in der Regal mit langen Wartezeiten verbunden)
Für Kinder war eine generelle kostenfreie Grundversorgung geplant, die aber wegen der finanziellen Lage des Staates nicht im geplanten Masse umgesetzt worden ist. Eine Grundversorgung für Kinder im Zahnbereich gibt es derzeit nur in einigen Regionen, z.B. im Baskenland.
Der Zahn-Patient ist also im Wesentlichen Selbstzahler. Die Kosten für zahnmedizinische Behandlungen kann jeder Zahnarzt selbst festlegen. Es gibt keine staatliche Regulierung dieser Kosten. Im Vergleich zu Deutschland sind Zahnbehandlungen in Spanien allerdings 40-60% günstiger. Der Komplettpreis einer Füllung zum Beispiel liegt im Regelfall unter dem, was in Deutschland dem Selbstbehalt in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen würde.
Eine private Zahnversicherung in Spanien ist bereits für einen geringen Monatsbeitrag erhältlich, entweder als Einzelversicherung oder als Ergänzung zu einer privaten Krankenversicherung: je nach Gesellschaft für 8 bis 10 Euro pro Monat.
Das sieht erst einmal sehr günstig aus, wenn man bedenkt, welche Kosten in der Zahnheilkunde entstehen können. Dieser niedrige Monatsbeitrag erklärt sich allerdings dadurch, dass die Versicherungen gar keine Zahlungen für die Versicherten vornehmen (mit wenigen Ausnahmen), insofern also keine direkten Kosten mit den Versicherten haben.
Die Versicherungen bieten vielmehr eine Art „Grupon“-Modell an: durch ihren großen Patienten-Pool sehen sie sich in der Lage, ihre Vertragspartner (Zahnärzte) bei den Grundleistungen zu Tarifkonditionen zu verpflichten, die meist unter den üblichen Durchschnittspreisen für Zahnarztleistungen liegen. Diese Leistungen umfassen häufig genutzte Behandlungsmaßnahmen, nicht aber eine High-Tech“- Versorgung. Die Vertragszahnärzte profitieren von einer höheren Zahl an Patienten, die Patienten von günstigeren Preisen.
Die meisten privaten Krankenversicherungen werben mit Gratisleistungen in Zahnbereich. Da sie dafür allerdings keine Zahlungen an die Zahnärzte entrichten, sollte man keine zu hohen Erwartungen haben, zum Beispiel eine Leistung wie bei einer privaten deutschen Krankenversicherung zu erhalten. Die meist genannte Gratisleistung ist die Zahnreinigung. Diese entspricht vom Unfang her allerdings nicht der in Deutschland bekannten professionellen Zahnreinigung.
Eine Vollabdeckung des Zahnbereichs bietet in Spanien nur eine Versicherungsgesellschaft im Rahmen eines sehr umfangreichen Volltarifs an. Dieser hat natürlich seinen Preis, der den Größenordnungen der deutschen privaten Krankenversicherungen (PKV) nahe kommt, die Leistungen allerdings kommen auch denen einer deutschen PKV nahe. Die Zähne müssen zum Zeitpunkt des Abschlusses vollkommen in Ordnung sein, sonst werden sie ausgeschlossen. Die Wartezeit für Zahnbehandlungen nach Abschluss der Versicherung liegt bei 8 Monaten.
Manche Versicherer bieten Unternehmen, die ihre komplette Belegschaft versichern, Sonderkonditionen an, bei denen zumindest anteilig Zahnbehandlungen übernommen werden.
Solche Tarife sind allerdings Verhandlungssache und finden sich nicht auf den Webseiten der Versicherer.
Zusammenfassend gesagt, ist der Bereich Zahnmedizin in Spanien bei weitem nicht so umfangreich abgesichert, wie man es aus Deutschland sowohl bei der gesetzlichen Krankenkasse als auch bei privaten Zusatz- oder Vollversicherung kennt.
Christian Eickhoff, Zahnarzt / Philipp Dyckerhoff
info@deutsche-zk.com ; pd@pecuniaconsult.com
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