NEWS: Steuerreform 2014 in Spanien

27.08.2014 - Karl Lincke, Business in Spain 

Die spanische Regierung hat am 20.06.2014 eine Steuerreform beschlossen, die voraussichtlich ab 2015 in Kraft treten wird. Hier die wichtigsten Änderungen der Steuerreform im Überblick:
 

Körperschaftssteuer

Bis 2016 wird ein allgemeiner Steuersatz von 25% eingeführt.

Die spanische Regierung erwartet sich dadurch zwei steuerliche Vorteile:

Eine Kapitalisierung der Gesellschaften, wobei die Unternehmen eine steuerfreie Rücklage in Höhe von bis zu 10% des Gewinns bilden dürfen.
    Kleinunternehmen: diese dürfen zusätzlich zu der erstgenannten Maßnahme eine Nivellierungsrücklage bilden, dadurch kann ein Teil des Gewinns als Rücklage gebucht werden. Mit beiden Rücklagen kann der durchschnittliche Steuersatz für Kleinunternehmen auf 20% sinken.

 

Mehrwertsteuer

Einführung neuer Mehrwertsteuersätze im Gesundheitsbereich.
 

Personaleinstellungen

Abfindungen aufgrund von Entlassung werden in Zukunft besteuert. Der minimale Freibetrag beläuft sich auf 2.000 Euro pro Dienstjahr, darüber hinaus wird die Abfindung progressiv besteuert. Diese Maßnahme ist bereits zum 20. Juni 2014 in Kraft getreten.

Freiberufler

Die Einkommenssteuereinbehalte für Freiberufler unter 12.000 € Einkommen wird von bisherigen 21% auf 15% gesenkt. Der generelle Einbehaltssteuersatz von Freiberuflern sinkt von bisherigen 24% auf 20%.
 

Einkommensteuer

Niedrigere Steuerlast für alle Steuerzahler.

Einkünfte aus Arbeit: Die Steuerlast wird graduell in den nächsten zwei Jahren sinken; es wird nur noch fünf Steuerstufen geben.
Einkünfte aus Ersparnis: Die Steuersätze werden gesenkt, die Progression bleibt erhalten:

    Es gibt fünf Steuerstufen. Der Maximalsteuersatz sinkt von 27% auf 23%, der Mindeststeuersatz von bisher 21% auf 19%.
    Die Wertzuwächse bei Immobilien werden steuerlich zu den Einkünften aus Ersparnis gerechnet.
    Es wird eine Maßnahme für langfristige Spareinlagen eingeführt.
    Die Abzüge für Einzahlungen in Altersvorsorgepläne werden niedrigeren Grenzen unterworfen: von bisher 10.000 Euro auf 5.000 Euro.
    Die Freibeträge für Dividendenerträge werden abgeschafft.

Miete: Die Freibeträge bei Einkünften aus beweglichem Vermögen werden generell auf 50% gesenkt.

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