NUTZWERT: Der TÜV in Spanien und die Überführung des Autos ins Ausland

21.06.2010 - Sophie Hellriegel 

Der Technische Überwachungs-Verein Rheinland ist der international tätigste Prüfdienstleister, an den man sich wenden kann, wenn es um den Im- und Export des eigenen Fahrzeuges geht (Anlaufstellen in Madrid und Barcelona finden Sie hier).
Obwohl es innerhalb der EU-Staaten keine Zölle mehr gibt, gelten für die Überführung des Fahrzeuges ins Ausland immer noch nationale Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Das bedeutet eine Menge Papierkram, der vom TÜV Rheinland übernommen werden kann, d.h. Zollversicherung, Abholung und Überprüfung der Zulassungsdokumente, Vorfinanzierung der behördlichen Gebühren. Letzlich wird ein Ausfuhrkennzeichen ausgestellt.
Weitere Voraussetzungen für die Einfuhr sind außerdem das Vorzeigen des Personalausweises oder Reisepasses, einer Zolldeckungskarte (die 15 oder 30 Tage gültig ist) und einer gültigen TÜV-Plakette. Für die Zulassung des Autos in Spanien erstellt die TÜV Rheinland AG ein Auslands- und Zulassungsgutachten, das den Anforderungen der jeweiligen Behörde entsprechen muss. Das Gutachten kostet je nach Umfang circa 90 Euro.

Wichtig ist jedoch, dass die TÜV-Hauptuntersuchung bei Einreise nach Spanien gültig ist. Was nun, wenn die TÜV-Plakette während der Zeit in Spanien abläuft? Das Kraftfahrzeug muss deshalb nicht gleich nach Deutschland zurückgebracht werden. Obwohl bei Wiedereinreise Bußgelder drohen können. Genau aus diesem Grund empfiehlt der ADAC den Nachweis über die bei Einreise noch gültige TÜV-Plakette und über den Bescheid eines permanenten Auslandsaufenthalts.
Notwendig ist außerdem, in Spanien eine Werkstatt oder eine Prüfstelle des ITV (Inspección Técnica de Vehículos-Zentren innerhalb Madrids finden Sie hier, in Barcelona hier) aufzusuchen, um das Auto durchchecken zu lassen. Dafür erhält man immerhin einen Nachweis über die technische Überprüfung des Fahrzeuges.

Allerdings ist auch dieses Vorgehen nicht unproblematisch: die ansässige Überwachungsorganisation kann nur nach Absprache und Bestätigung des Versicherers die versicherungsvertraglichen Aspekte regeln. Die Versicherung kann, muss aber nicht, eine Deckungszusage aufgund nachgewiesener Verkehrssicherheit machen. Sie kann genauso auf die Einhaltung des Vertrages bestehen und Regressforderungen erheben. Es empfiehlt sich also, sich vorher beim zuständigen Haftpflichtversicherer zu informieren.
Zu beachten ist des Weiteren, dass die spanischen Prüfprotokolle keine TÜV oder DEKRA-Prüfplaketten ersetzen! Was so viel heißt, wie: das Prozedere muss in Deutschland unverzüglich nachgeholt werden. Es ist im Ausland weder Ersatz noch anrechenbare Leistung auf die fällige Hauptuntersuchung.

Interessant zu wissen ist außerdem, dass, wie der ADAC angibt, für Nicht-Residenten keine Ummeldepflicht auch bei einem dauerhaften Aufenthalt in Spanien besteht. Dafür muss jedoch die Steuerpflicht in Deutschland nachgewiesen werden. Residenten sind wiederum verpflichtet, das Fahrzeug nach mehr als sechs Monaten pro Jahr, umzumelden. Die Unterlassung kann als Steuervergehen bestraft werden.

Entschließt man sich dazu, das Auto umzumelden, ist es üblich eine Agentur (Gestoría) zu beauftragen, die sich um die bürokratischen Abläufe kümmert. Ein Preisvergleich der Agenturen und die Vereinbarung der zu zahlenden Gebühr sind im Vorhinein unbedingt zu klären. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Der ADAC nennt in diesem Kontext zwei seriöse Unternehmen, nämlich www.racc.es und www.race.es.

Nützliche Informationen dazu liefert auch die Deutsche Botschaft.

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