NUTZWERT: Neues spanisches Bodengesetz

17.10.2007 - Anwaltskanzlei mmmm 

Seit dem 1. Juli 2007 ist das neue spanische Bodengesetz (Ley de suelo) in Kraft getreten. Das Gesetz enthält einige interessante Punkte. Es spricht für eine Senkung der Immobilienpreise, mehr Raum für den sozialen Wohnungsbau, Stabilisierung des Grundstücksmarktes und die Förderung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. 

Nach dem vorherigen Gesetz wurden Wohnräume immer teurer. Ob nun das neu eingesetzte Bodengesetz eine Änderung mit sich bringt, ist stark umstritten. Die Meinungen gehen weit auseinander. Experten denken, dass der Erfolg nicht so hoch sein wird, wie erwartet. Hingegen hat die Bürgerinitiative "Plataforma por una Vivienda Digna" eine positive Einstellung. 

Kritikpunkte sind an mehreren Stellen anzusetzen. Die neu geschaffenen Wohnräume sollen nach dem "Ley de Suelo" hochwertiger sein als bisher, haben aber immer noch einen sehr hohen Verkaufspreis. Außerdem wäre es sinnvoll, bereits bestehende Gebäude zu nutzen, dafür fehlen jedoch die genauen Reformen. 

Mehr mit einbezogen wird auch der Umweltaspekt. Dazu soll eine Überprüfung dienen, die den Bevölkerungszuwachs kontrolliert. Auch ein System für die Grundstücksbewertung wird eingeführt. Weitere Vorgaben betreffen unter anderem die neue Nutzung des Baulandes. Mindestens 30 Prozent werden ab sofort für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Die dazu festgelegten Höchstpreise setzen ein gutes Limit für Verkäufer und Vermieter. Immobilienbrief Nr. 39 Sonderausgabe

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