NUTZWERT: Wohngeld in Spanien für junge Erwerbstätige

02.02.2009 - Philipp Dyckerhoff 

Größere Städte Spaniens – insbesondere Madrid und Barcelona – sind berühmt für ihre hohen Mieten. Gerade für Berufseinsteiger und auch für in Spanien lebende Erwerbstätige sind die derzeitigen Mietpreise dieser Metropolen oftmals eine schwierige finanzielle Belastung.

2005 entstand der Begriff der „Mileuristas“ (Tausend Euro Generation) – für eine soziale Gruppe bzw. eine gesellschaftliche Klasse. Oftmals sind es junge Akademiker mit zusätzlichen Master- und Aufbaustudien, vielfältigen Sprachkenntnissen etc., die dennoch unter 1000 Euro verdienen und sich somit wenig von einer ungelernten Arbeitskraft unterscheiden. Wenn monatlich nun noch ca. 40 für Miete ausgegeben werden muss, bleiben Kinder, Autos, Reisen und/oder Ersparnisse wohl entfernte Luxusgüter.

Etwas geholfen wird der Gruppe junger, niedrig verdienender Arbeitnehmer mit der Renta Básica de Emancipación. So heißt die Wohngeldförderung des spanischen Staates und richtet sich an junge Arbeitnehmer zwischen 22 und 30 Jahren. Bis zu 4 Jahre kann das Wohngeld gewährt werden, obliegt den folgenden Bedingungen:

- Jahresbruttoeinkommen darf 22.000 Euro nicht überschritten werden
- Nachweis Arbeitsverhältnis von 6 Monaten
- Eigenständiges Wohnen (also nicht bei Verwandten)
- Wohnungs- und Hauseigentümer sind von der Förderung ausgeschlossen
- Kopie des Mietvertrages muss dem Antrag beigefügt werden
- Sozialversicherungsnummer Angabe der Bankverbindung
- Förderung gibt es pro gemietetes Objekt, mehrere Mieter im Mietvertrag würden sich eine Fördersumme teilen.

Auch ausländische, in Spanien lebende, Arbeitnehmer können, wenn sie die Bedingungen erfüllen, diesen Zuschuss beantragen, der derzeit monatlich bis zu 210 € beträgt. Sogar Kautions- und Nebenkostenbeihilfe werden u. U. gewährt.
Anträge sind zu stellen bei den spanischen Bürgerämtern (Departamento Vivienda de la Comunidad).

Weitere Informationen einzusehen unter:

www.alquilerjoven.es
www.madrid.org

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