Was tun bei einem Todesfall in Spanien?

19.06.2017 - Ana Caballero 

Verstirbt ein Angehöriger im Ausland, wird man plötzlich mit zusätzlichen Fragen zur Abwicklung einer möglichen Überführung oder einer Bestattung vor Ort konfrontiert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Sterbefall eines Deutschen in Spanien.

 

Wie werden die Angehörigen in Deutschland über den Todesfall im spanischen Ausland informiert?

Erfolgt die Inkenntnissetzung der Angehörigen in Deutschland nicht durch andere Angehörige, Freunde oder Mitreisende, die sich mit dem Verstorbenen in Spanien aufhalten, informieren die örtlichen Behörden die deutsche Auslandsvertretung hierüber, die sich dann mit der deutschen Polizei in Verbindung setzt. Die Verständigung über den Todesfall des Angehörigen erfolgt dann durch die deutsche Polizei, nicht etwa durch die spanischen Behörden oder die deutsche Auslandsvertretung.


Wer ist Ansprechpartner?

Wichtigster Ansprechpartner bei einem Todesfall in Spanien ist der Konsularbeamte der zuständigen Auslandsbehörde. Dieser kann zu den erforderlichen Formalitäten und den verschiedenen Möglichkeiten einer Überführung oder einer Bestattung vor Ort beraten. Eine Liste der deutschen Auslandsvertretungen in Spanien finden Sie hier. Für dringende Notfälle verfügen die Vertretungen über einen Bereitschaftsdienst, der unter den folgenden Nummern zu erreichen ist:
    Spanisches Festland: (0034) 91 557 90 00
    Balearen: (0034) 659 011 017
    Kanaren: (0034) 659 51 76 00


Wie funktioniert eine Überführung aus Spanien?

Die Angehörigen müssen dem Konsularbeamten mitteilen, in welchem Land die Bestattung stattfinden soll, und ihm im Falle einer Überführung des Leichnams nach Deutschland das beauftragte Bestattungsunternehmen in Deutschland nennen. Der deutsche Bestatter nimmt dann gegebenenfalls zur Klärung von Fragen zu Einzelheiten der Überführung mit dem Bestattungsinstitut oder der Auslandsbehörde in Spanien Kontakt auf. Für die Abwicklung der Überführung ist ferner ausdrücklich die Übernahme der Kosten zuzusichern, die sich in der Regel auf mehrere Tausend Euro belaufen. Die Vorbereitungen können dann zwischen drei bis zehn Tage in Anspruch nehmen.


Was ist bei einer Bestattung vor Ort zu beachten?

Soll die Beisetzung des Verstorbenen in Spanien stattfinden, müssen die Angehörigen das Bestattungsunternehmen (Funeraria) selbst beauftragen. Dieses sollte mit Bedacht ausgewählt werden, um keinen überteuerten Angeboten zum Opfer zu fallen.
In den Regionen, in denen besonders viele Deutsche leben oder Urlaub machen, etwa auf den Inseln oder in den großen Städten, arbeiten auch deutsche Geistliche, die für kirchliche Trauerfeiern zur Verfügung stehen. Außerdem gibt es einige private deutschsprachige Dienstleistungsunternehmen, die sich im Falle einer Beauftragung sowohl um die Überführung als auch um eine Bestattung vor Ort kümmern.


Wie wird die Sterbeurkunde ausgestellt?

In Spanien können beim zuständigen Standesamt (Registro Civil) internationale Sterbeurkunden angefordert werden, welche auch in Deutschland ohne Weiteres anerkannt werden. Ist mit der Abwicklung des Sterbefalls ein Bestattungsinstitut oder Dienstleistungsunternehmen beauftragt, werden automatisch mehrere internationale Sterbeurkunden ausgestellt und nach Deutschland übermittelt.

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